Ablauf
Telefonische Sprechstunde
Sie können mich unter 08024 478 478 5 kontaktieren, um einen Termin zu einem persönlichen Erstgespräch zu vereinbaren.
Erstgespräch
In einem unverbindlichen Gespräch verschaffe ich mir einen Überblick über Ihre Beschwerden und gebe eine erste Behandlungseinschätzung ab.
Zudem sprechen wir darüber, ob eine Indikation vorliegt und ich Ihnen ein Behandlungsangebot machen kann oder Sie ggfs. an andere Ansprechpartner verweisen muss. Insgesamt sind 3 Sprechstunden möglich.
Probatorische Sitzung
Bei einer entsprechenden Indikation und verfügbarem Therapieplatz fahren wir mit der Probatorik fort. Im Rahmen der 4 probatorischen Sitzungen erfolgt die Diagnosesicherung, biografische Anamnese und Zielsetzung. Zudem wird der Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt. Je nach Diagnose und Symptomatik besteht die Möglichkeit, eine Akutbehandlung (12 Sitzungen), eine Kurzzeittherapie (12-24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60-80 Sitzungen) zu beantragen.
Therapiesitzung
Nach Bewilligung der Psychotherapie durch die Krankenkasse beginnen die Therapiesitzungen.
Diese finden in der Regel wöchentlich zu einem fest vereinbarten Termin statt. Ein Termin umfasst ca. 50 Minuten.
Kosten
Gesetzlich Krankenversicherte
Zunächst übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Erstgespräch und probatorische Sitzungen. Die Kosten der Therapie werden bei Vorliegen eines psychischen Störungsbildes und nach der Antragsgenehmigung in der Regel von allen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Im Erstgespräch informiere ich Sie über die genaue Vorgehensweise. Um über Ihre Krankenkasse abrechnen zu können, wird Ihre Versicherungskarte benötigt. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
Privat Krankenversicherte und Beihilfe
In aller Regel werden die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen von den Privaten Krankenkassen und den Beihilfestellen übernommen. Jedoch sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung nicht einheitlich geregelt. Daher sollten Sie sich zur Sicherheit im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse informieren oder in der Versicherungspolice nachlesen, ob und wie viele Stunden Psychotherapie vertraglich vereinbart sind. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung am besten noch vor dem Erstgespräch, um die genauen Bedingungen zu klären.
Selbstzahler
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Psychotherapiekosten selbst zu übernehmen. Die Kosten für mein Behandlungsangebot richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).